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Landesverbände

Jüdische Landesgemeinde Thüringen:

Vorbemerkungen

Im März 2009 wurden in Erfurt bei der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen 32 lfm Altakten aus der Zeit 1945-1989 übernommen.

 

Zur Geschichte der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen sowie den ihr vorausgehenden Körperschaften [1]: Die Synagogengemeinde Erfurt wurde 1945/46 mit 150 Mitgliedern wiedergegründet. Der Großteil der 150 Mitglieder war aus den nun polnischen Gebieten, v.a. Breslau, zugewandert; nur 16 Mitglieder der wiedergegründeten Gemeinde gehörten dieser bereits vor dem Krieg an.

 

Die Entscheidungsorgane der Synagogengemeinde waren die Repräsentanz und der Vorstand. Aus der Mitte des Vorstandes, der drei Personen umfasste, wurde der Vorsitzende gewählt.

 

In den Jahren 1945/46 gründeten sich außerdem Kleinstgemeinden an mehreren Orten in Thüringen, u.a. die Israelitische Kultusgemeinde Jena, die Synagogengemeinde Gera und die Synagogengemeinde des Stadt- und Landkreises Eisenach. Aufgrund von sinkenden Mitgliederzahlen und verstärkter
Anbindung an die Erfurter Gemeinde existierten diese Kleinstgemeinden nur bis Anfang der 50er Jahre.

 

Der Landesverband Thüringen der Jüdischen Gemeinden (im Folgenden abgekürzt als LV bezeichnet) mit Sitz in Erfurt wurde ebenfalls im Jahr 1946 gegründet. Noch im gleichen Jahr wurde er als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Der LV übernahm die Funktion einer Territorialgemeinde und umfasste alle in Thüringen lebenden Gemeindemitglieder.

Laut Satzung [2] des LV vom 28.12.1950, § 11, Absatz (2) sollten Mitglieder der größten Gemeinde zum Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des LV gewählt werden; dies war in der gesamten Nachkriegszeit immer die Gemeinde Erfurt. Auf diese Weise entstand zwischen der Gemeinde Erfurt und dem LV Thüringen eine Personal- und Bürounion, in der es wahrscheinlich schon damals nur ein Ablagesystem gegeben hat, so daß auch heute bei der archivischen Bearbeitung der übernommenen Akten keine rückwirkende Zuordnung zu den im Grunde nur theoretisch unterschiedenen zwei Registraturbildnern sinnvoll erschien. Dass eine solche Personal- und Bürounion bestand, ist unter anderem an identischer Adresse, Telefonnummer usw. der beiden Körperschaften zu erkennen. Weiterhin lassen die Akten den Rückschluss zu, dass Max Cars und später Herbert Ringer sowohl als Vorsitzende der Synagogengemeinde als auch des Landesverbandes agierten, d.h. dass Vorsitz der Synagogengemeinde und des LV identisch waren.

 

Die Unterscheidung zwischen Synagogengemeinde und LV, die formal aufrecht erhalten wurde, obwohl ihr schon damals keine Realität entsprach, ist dann 1980/81 auch juristisch aufgehoben worden, indem es von da an nur noch eine Jüdische Landesgemeinde Thüringen gab. 

Im Nachrichtenblatt [3] hieß es dazu: „Wir geben hierdurch bekannt, dass der Landesverband Thüringen der jüdischen Gemeinden, Sitz Erfurt, aus organisatorischen Gründen seinen Namen in ‚Jüdische Landesgemeinde Thüringen, Sitz Erfurt’, verändert hat.“ Die Landesgemeinde ist der Zusammenschluss aller im Freistaat Thüringen lebenden Juden und umfasst heute ca. 800 Mitglieder.

 

Bei der Bearbeitung im Archiv wurde zunächst ein Klassifikationsschema entworfen, um die übernommenen Akten in thematische Kategorien einzuteilen. Unter jedem Klassifikationsbegriff wurden die Titelaufnahmen entweder  chrononologisch oder alphabetisch angeordnet, je nachdem was in den einzelnen Fällen sinnvoll erschien. Wenn unter Klassifikationsbegriffen alphabetisch sortiert wurde, wird in der Vorbemerkung darauf hingewiesen.


Die Datensätze, die keinem Jahr zugeordnet werden konnten, sind jeweils am Ende der einzelnen Klassifikationsbegriffe zu finden.

Heidelberg, im November 2010

Christine Kilian

 

[1] Zur Geschichte siehe u.a.: Ulrike Offenberg „Seid vorsichtig gegen die Machthaber“. Die jüdischen Gemeinden in der SBZ und der DDR 1945 bis 1990. Aufbau-Verlag Berlin 1998.

 

[2] Ein Exemplar findet sich in B. 1/38, Nr. 592 b

 

[3] Nachrichtenblatt der Jüdischen Gemeinde von Berlin und des Verbandes der Jüdischen Gemeinden in der Deutschen Demokratischen Republik, Dezember 1980.